A-S-C-L Leistner und Partner
STEUERBERATER UND TREUHÄNDER
Nachträgliche ordentliche Veranlagung? Wir machen das.
Sie brauchen Steuerhilfe?
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Unsere Experten prüfen die Steuerrückerstattung und setzten Ihr Recht durch.
Um Ihre Fragen kümmern wir uns persönlich.
Jens Leistner, PD Rechtsberater, eingetragen beim Landgericht Freiburg
MBA Finance Cambridge UK, Steuerberater Schweiz, Diplom Kaufmann FH
Die schnellsten Kontaktwege: telefonisch, persönlich oder online.
So bekommen Sie Ihre Steuergutschrift Fr. 100,- pro Kind im Kanton TG
Unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Kanton TG erhalten für jedes minderjährige Kind, für das sie einen Abzug geltend machen können, mit der Schlussrechnung eine Steuergutschrift von Fr. 100. per 1. Januar 2020.
Beschränkt Steuerpflichtige haben keinen Anspruch auf Steuergutschriften.
Quellensteuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton haben Anspruch auf Steuergutschriften bis Ende März des auf die Fälligkeit der steuerbaren Leistung folgenden Kalenderjahres, oder bei Wegzug innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Steuerpflicht geltend zu machen.
Bei einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung erfolgt die Steuergutschrift auf diesem Weg.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge von getrennt besteuerten Elternteilen werden die Steuergutschriften hälftig beiden Elternteilen zugesprochen.
Warum sollte ich meine Quellensteuern prüfen lassen?
Fehlerhafte Quelleneinstufungen: Bei Steuerbehörden und Arbeitgebern passieren Fehler. Ein grosser Teil aller Quelleneinstufungen ist zum Nachteil der Steuerpflichtigen fehlerhaft.
Spezielle Fälle: Insbesondere bei Teilbeschäftigung, mehreren Tätigkeiten, unregelmässigen Tätigkeiten, 13. Monatslohn, Tages- oder Stundenlohn etc. bestehen sehr gute Aussichten auf die Tarifkorrektur und die Quellensteuerrückerstattung.
Komplexität: Die Steuer-Recht-Komplexität könnte bei Steuerpflichtigen oder ihren Helfern ohne steuerliche Ausbildung zu Fehlern führen, gar zur Steuernachzahlungen, sofern Sie z. B. von Ihrem Arbeitgeber in die falsche Tarifgruppe eingestuft wurden oder weil Sie Ihre Abzüge im Rahmen der Steuererklärung nicht vollständig geltend gemacht haben.
Verbrauchen Sie Ihre Zeit mit Kopieren, Abheften, Nachlesen? Was wäre, wenn ein digitaler Steuer-Helfer Sie unterstützt?
Wie können Ihnen unsere Experten helfen?
Quellenbesteuert.ch hilft wie folgt:
Optimierung Ihre Steuern & Finanzen in der Schweiz und in Deutschland
Klärung Ihrer Situation im Hinblick auf Steuern & Finanzen
Fristgerechte Prüfung Ihres Steuertarifs
Fristgerechter Antrag auf Tarifkorrektur und Quellensteuerrückerstattung
Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung
Erstellung Ihrer Steuererklärung
Vertretung gegenüber Steuerbehörden in der Schweiz und in Deutschland
Prüfung Ihrer Bescheide
Rechtsmittelverfahren
Im Fall der Doppelbesteuerung CH -DE: Verständigungsverfahren CH - DE